Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-53/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Franz Mücksch
Umwelt - Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - Angemessener Abstand zwischen Betrieben, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, einerseits und öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten andererseits
- EU-Kommission
Mücksch
Umwelt - Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - Angemessener Abstand zwischen Betrieben, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, einerseits und öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten andererseits
- EU-Kommission
Mücksch
Umwelt - Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - Angemessener Abstand zwischen Betrieben, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, einerseits und öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten andererseits“
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Umwelt - Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - Angemessener Abstand zwischen Betrieben, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, einerseits und öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten andererseits
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
(K)ein Störfall für die Baugenehmigungsbehörde?
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 27.11.2007 - 9 E 2454/05
- VGH Hessen, 04.12.2008 - 4 A 882/08
- BVerwG, 03.12.2009 - 4 C 5.09
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-53/10
- EuGH, 15.09.2011 - C-53/10
- BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11
- VGH Hessen, 11.03.2015 - 4 A 654/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 30.09.2010 - C-36/10
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-53/10
16 - Im Urteil vom 30. September 2010, Kommission/Belgien (C-36/10), hatte die Kommission - insoweit vom Mitgliedstaat unwidersprochen - geltend gemacht, dass es nicht genüge, Art. 12 Abs. 1 Unterabs. 2 der Seveso-II-Richtlinie in der Weise umzusetzen, dass dem Erfordernis der Wahrung eines angemessenen Abstands erst bei der Entscheidung über den Baugenehmigungsantrag Rechnung getragen werden muss.